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Einnahmen, Ausgaben und Belege für das Nebengewerbe — mit EÜR- und Reverse-Charge-Export.
Kein Steuerberater-Ersatz · § 19 UStG
Gewinn im laufenden Jahr
8.412,60 €
57 % der 25.000-€-Grenze
Beleg fotografiert
Bewirtung · 91,70 € · 70 % abzugsfähig
Rechnung bezahlt
1.200,00 € · 420,00 € Rücklage gebildet